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Reise Recht - eine kleine Einführung für Urlauber
Eine Urlaubsreise sollte eines der schönsten Erlebnisse im Jahr sein. Für viele Menschen tun sich im Urlaub jedoch immer wieder unangenehme Abgründe auf.
Egal in welchem Land man Urlaub macht, es kann immer passieren, dass man auf Zustände stößt, die den eigenen Vorstellungen bzw. den gebuchten Standards nicht entsprechen. Stellt man also Mängel bei Transport, Unterkunft und/oder Verpflegung fest, hat man nach dem Reiserecht die Möglichkeit, Beschwerde aufgrund festgestellter Mängel einzulegen.
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Was kann man tun, wenn Mängel während der Reise
auftreten?
Die Rechte bei Reisemängeln geben die Möglichkeit, beim Reiseveranstalter im Nachhinein eine Reisepreisminderung oder sogar Schadensersatz zu erlangen. Wichtig ist dabei aber, dass die auf der Reise festgestellten Mängel (wie z.B. unsauberes oder nicht wie gebucht ausgestattetes Hotelzimmer, Ungeziefer in der Unterkunft, Baulärm, Streik des Hotelpersonals, nach dem Reiserecht bei Flugreisen
Airlinewechsel, starke Verspätung eines Fluges, Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks, fehlende Klimaanlage in Reisebussen oder verdorbene Lebensmittel) ausreichend dokumentiert werden.
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Ist man von einer solchen Situation betroffen, wäre es vernünftig, sich zuerst an das zuständige Personal am Reiseort zu wenden und sich den Mangel am besten schriftlich bestätigen zu lassen.
Ebenfalls könnte man Foto- oder Videoaufnahmen von den betreffenden Einrichtungen machen. Handelt es sich z.B. um einen Flug, sollte man die Tickets auf jeden Fall aufheben.
Eine
Minderung des Reisepreises vom Reiseveranstalter kann je nach Schwere und Anzahl der Mängel und Bereiche der Mängel
10 Prozent - 100 Prozent betragen.
Auch bei der Urlaubsplanung und Buchung können erhebliche Probleme
auftreten, die nicht unbedingt etwas mit Mängeln wegen einer mangelhaften
Hotelunterkunft zu tun haben. Auch Flugverspätung, Flugänderung,
Hotelüberbuchung, Gepäckverspätung und andere Dilemmas können dafür
sorgen, dass ein Rechtsbeistand zur Klärung gebraucht wird.
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| In der Regel sind die Reiseveranstalter kooperativ und relativ kundenfreundlich, wenn es um erhebliche oder deutlich sichtbare Abweichungen der Buchung
wie etwa Flugverspätung, Umbuchung wegen evt. Naturkatastrophen oder
Flugzeitänderung geht. Kann man jedoch keine Einigung erreichen, besteht die Möglichkeit sich einen Rechtsanwalt
zur Klärung hinzuzuziehen, der sich mit dem aktuellen Reiserecht gut
auskennt. |
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